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Die Verhandlungsführer haben einen Kompromiss erzielt, um das EU-Lieferkettengesetz erheblich abzuschwächen, das nun nur noch für große Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 1,5 Milliarden Euro gilt.Die zivilrechtliche Haftung für Menschenrechtsverletzungen auf EU-Ebene wurde gestrichen, wobei nicht konforme Unternehmen mit Strafen von bis zu drei Prozent ihres weltweiten Nettoumsatzes rechnen müssen.
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