Eva Edwardsson verurteilt Betsson zur Zahlung von 450.000 €
Das Svea Berufungsgericht verurteilte zwei Tochtergesellschaften der Betsson Group zur Rückzahlung von fast 4,7m Kronen an einen Spieler aufgrund aggressiver Marketingpraktiken gegen eine gefährdete Person.Eva Edwardsson stellte fest, dass NGG Nordic Ltd und BML Group klare Anzeichen für die Spielsucht des Mannes ignorierten und ihm zwischen 2016 und 2019 dennoch VIP-Boni anboten.Die Entscheidung folgt einem Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2025 zur Unternehmensverantwortung und hebt einen Freispruch des Bezirksgerichts Uppsala auf.
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