Thomas Plamberger nach Tod am Großglockner zu Geldstrafe verurteilt
Thomas Plamberger wurde zu fünf Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 9.400 € verurteilt, nachdem ihn ein Innsbrucker Gericht der groben Fahrlässigkeit am Tod von Kerstin Gurtner schuldig befand.Der 37-jährige Hobbysportler ließ seine erschöpfte Freundin am 19. Januar 2025 kurz vor dem Gipfel des Großglockners ohne Notfallausrüstung oder ausreichende Verpflegung bei eisigen Temperaturen zurück.Richter
Norbert Hofer urteilte, dass
Thomas Plamberger als erfahrenerer Bergsteiger seine Sorgfaltspflicht verletzte, indem er Ausrüstungsmängel ignorierte und sein Mobiltelefon während des Aufstiegs ausschaltete.