Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Verbot für Jörg Steinbach bestätigt, als Berater für eine Tesla-nahe Anwaltskanzlei tätig zu werden.Das Gericht sah in der geplanten Tätigkeit einen Interessenkonflikt aufgrund seiner früheren ministeriellen Aufgaben bei der Fabrikansiedlung.Dieser rechtskräftige Beschluss unterstreicht die geltende Karenzzeitregelung für ehemalige Regierungsmitglieder zum Schutz des öffentlichen Vertrauens.