Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Wolfram Weimer Buchhändler nicht als politische Extremisten bezeichnen darf.Hintergrund ist der Ausschluss mehrerer Buchläden vom Deutschen Buchhandelspreis aufgrund geheimdienstlicher Hinweise.Die Richter sahen in den öffentlichen Äußerungen eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte mangels belegbarer Fakten.