Ein Richter in Alaska lässt Dan J. Sullivan auf der Wahlliste der August‑Primaries stehen, nachdem er die Aberkennung durch die Alaska Division of Elections aufgehoben hat.Superior‑Court‑Richter Thomas Matthews befand, dass die Ausschließung eines Kandidaten wegen mangelnder „Good Faith" weder durch die Verfassung der Vereinigten Staaten noch durch alaskanisches Recht oder Wahlvorschriften gedeckt ist, und wies die Behauptung zurück, die Behörde dürfe Namen zur Vermeidung von Wählerverwirrung streichen.Die Entscheidung verschärft ein hart umkämpftes Senatsrennen: Senator
Dan Sullivan und das National Republican Senatorial Committee sprechen von einem „Scheinbewerber," die Demokraten beobachten das Top‑Four‑System, und der Fall kann vor den Obersten Gerichtshof von Alaska gehen.