Donnerstag

Bundestag beschließt automatisches Kindergeldgesetz, Zahlungen starten im März

Der Bundestag beschließt ein Gesetz, das Kindergeld automatisch auf die Konten von Eltern überweist, mit ersten Zahlungen für Neugeborene, die bereits ein registriertes Geschwisterkind haben, ab März und der Ausweitung auf Erstgeborene bis November.Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil ein mit den Leistungen verknüpftes Bankkonto hat, mit dem Kind in Deutschland lebt und grundsätzlich sozialversicherungspflichtig ist; Zahlungen gehen standardmäßig an die Mutter, sofern Eltern nichts anderes bestimmen, und das Bundeszentralamt für Steuern vergibt die Steuer-Identifikationsnummern bei Geburt zur Auslösung der Überweisungen.Die Regierung stellt die Reform als digitale Modernisierung nach dem Once-Only-Prinzip dar, die ohne Mehrausgaben Bürokratie abbaut, Überzahlungen vermeiden soll und die monatliche Leistung von 259 € schrittweise Richtung 272 € begleitet; lokale Verzögerungen in der Geburtsmeldung bleiben ein Zeitrisiko.
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