23 Juni 23 Juni

Oberster Gerichtshof: Schadenersatz für Rastafari nach Abschneiden von Dreadlocks abgelehnt, 6-3

Der Oberste Gerichtshof entscheidet mit 6-3, dass Damon Landor keine Geldentschädigung von Gefängnisbeamten verlangen kann, nachdem Wächter seine kniehohen Dreadlocks gegen seinen Glauben abgeschnitten haben.Richter Neil Gorsuch verfasst die Mehrheitsmeinung und hält die Religious Land Use and Institutionalized Persons Act nicht für befugt, staatliche Gefängnisbeamte in solchen Fällen für Schadenszahlungen haftbar zu machen.Richterin Ketanji Brown Jackson widerspricht und warnt, dass das Ausschließen von Schadensersatz Häftlinge ohne wirksame Rechtsmittel für Verletzungen religiöser Rechte lasse.Landor hatte frühere Gerichtsentscheidungen vorgelegt bei der Ankunft im Raymond Laborde Correctional Center, das 5th Circuit hatte sein Vorgehen beklagt, und Louisiana hat inzwischen seine Frisierrichtlinie geändert.
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