Thomas Plamberger nach Bergtod von Kerstin Gurtner verurteilt
Das Landesgericht Innsbruck verurteilte Thomas Plamberger zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten und einer Geldstrafe von 9.600 €, nachdem Kerstin Gurtner am Großglockner starb.Der Bergsteiger wurde der fahrlässigen Tötung schuldig befunden, weil er seine erschöpfte Freundin 50 Meter unter dem Gipfel ohne Notausrüstung zurückließ.Die Richter werteten seine emotionale Belastung als mildernd, nachdem er den Notfall unklar kommuniziert und Anrufe im Flugmodus verpasst hatte.