Gnadengesuch nach Verurteilung von Sean Combs abgelehnt
Donald Trump bestätigte, dass er keine Begnadigung für Sean Combs in Erwägung zieht, nachdem der Musikmogul ein schriftliches Gnadengesuch aus dem Gefängnis eingereicht hatte.Die Entscheidung folgte auf eine Bedenkzeit, in der der Präsident Faktoren wie frühere Kritik des Künstlers und die Identität der Chefanklägerin als Tochter von James Comey abwog.Sean Combs verbüßt derzeit eine 50-monatige Haftstrafe in einer Bundeseinrichtung in New Jersey wegen Beförderung zur Prostitution und soll im Mai 2028 entlassen werden.
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