2 Juni

Berliner Senat legt Berufung gegen Gerichtsbeschluss zur nächtlichen Öffnung des Görlitzer Parks

Der Berliner Senat geht juristisch gegen das Urteil vor, das seine Befugnis zur nächtlichen Schließung des Görlitzer Parks für unrechtmäßig erklärte.Die Richter entschieden, dass die Zuständigkeit beim Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg liegt, weshalb der Park nachts vorerst weiterhin offen bleiben muss.Anwohner und Initiativen wehrten sich gegen die Tore, da diese die Kriminalität lediglich in die umliegenden Wohnhäuser verlagert hätten.
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