Das Berliner Verwaltungsgericht hat die nächtliche Öffnung des Görlitzer Parks per einstweiliger Anordnung verfügt.Das Bündnis Görli zaunfrei hatte erfolgreich gegen die nächtliche Schließung durch den Berliner Senat geklagt.Die Richter kritisierten die Maßnahme als unverhältnismäßig, da Kriminalität lediglich in Wohnhäuser abwandere.Der Senat von
Berlin kann gegen diesen vorläufigen Beschluss Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht einlegen.