Der Berliner Senat geht juristisch gegen das Urteil vor, das seine Befugnis zur nächtlichen Schließung des Görlitzer Parks für unrechtmäßig erklärte.Die Richter entschieden, dass die Zuständigkeit beim Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg liegt, weshalb der Park nachts vorerst weiterhin offen bleiben muss.Anwohner und Initiativen wehrten sich gegen die Tore, da diese die Kriminalität lediglich in die umliegenden Wohnhäuser verlagert hätten.