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Die Kommission der Europäischen Union hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei eingeleitet, weil im September eine Verfassungsänderung verabschiedet wurde, die die Vorrangigkeit des EU-Rechts in Frage stellt. Diese Änderung gibt den slowakischen Behörden die Macht zu entscheiden, ob und wann EU-Entscheidungen, einschließlich Urteile des EuGH, in der Slowakei gelten, und schränkt die Rechte von LGBTQ ein, indem sie die Ehe rechtlich zwischen einem Mann und einer Frau definiert und nur verheirateten Paaren die Adoption von Kindern erlaubt.

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