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Der Rechnungshof legte die Begründung vor, wonach das Dekret des Verkehrsministeriums zur Änderung des Vertrags für die Straße von Messina mit EU-Vergaberegeln unvereinbar sei, nachdem die Regierung einen späten Haushaltszuschlag vorlegte, der 780 Millionen Euro bis 2033 verschiebt.Die Richter sahen wohl einen Verstoß gegen Artikel 72 der EU-Richtlinie 2014/24, verwiesen auf Unsicherheit bei einer Aktualisierung von 787.380.000 Euro und stellten fest, dass die vollständige öffentliche Finanzierung die Vertragsnatur erheblich ändert.Angelo Bonelli, Chiara Braga und Antonio Nicita forderten Rücktritte, Rechtskonformität und die Umschichtung von Mitteln, während der Senat über ein zertifiziertes Maxiemendamento debattierte, das das Stabilitätsgesetz 2026 mit rund 3,5 Milliarden Euro an Unternehmensmaßnahmen umgestaltete.
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