Bundesverfassungsgericht bestätigt Berliner Mietpreisbremse nach Klage
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Mietpreisbremse bestätigt, nachdem die Verfassungsbeschwerde einer Vermieterin gegen die Verlängerung der Maßnahmen abgewiesen wurde.Das Gericht entschied, dass die Regelung, die Neuvermietungen auf 10 Prozent über der Vergleichsmiete begrenzt, ein notwendiger Eingriff unter dem Grundgesetz ist.Wirtschaftsforschende äußern sich skeptisch, da Studien darauf hindeuten, dass solche Regulierungen das Wohnungsangebot verringern und primär bestehende Mietverhältnisse schützen.