Gericht stoppt Einstufung von Alice Weidels AfD als extremistisch
Das Verwaltungsgericht Köln hat in einer Eilentscheidung dem Verfassungsschutz untersagt, die Alternative für Deutschland als gesichert rechtsextremistisch einzustufen.Die Richter befanden, dass der Begriff Remigration zu vage sei, um ein konkretes verfassungsfeindliches Ziel oder eine Politik der wahllosen Abschiebung zu belegen.Die Entscheidung verhindert vorerst erweiterte Überwachungsbefugnisse des Inlandsgeheimdienstes gegen die von Alice Weidel geführte Partei.Trotz Hinweisen auf Islamfeindlichkeit entschied das Gericht, dass diese Tendenzen nicht die gesamte Organisation prägen, die ein Herausforderer von
Friedrich Merz bleibt.