Berlin: Abgeordnetenhaus schützt 56.000 Kleingärten per Gesetz
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein Gesetz zum Schutz von 56.000 landeseigenen Kleingärten verabschiedet und deren Wege für die Öffentlichkeit freigegeben.Die Regelung erlaubt den Abriss der Grünanlagen nur unter strengen Auflagen, etwa für den Bau von Schulen, Krankenhäusern oder bezahlbarem Wohnraum.Betroffene Pächter müssen vergleichbare Ersatzflächen in der Nähe erhalten, wobei jede Statusänderung der ausdrücklichen Zustimmung des Parlaments bedarf.